Eine solide Ausbildung bildet ein gutes Fundament für jeden beruflichen Erfolg. Fachlich am Ball zu bleiben, erworbenes Wissen auf aktuellem Stand zu halten und zu vertiefen, ist ebenso wichtig und unerlässlich. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Referenten und Fortbildungsveranstalter durch die Zusammenstellung und Gestaltung von Redebeiträgen und Tagungsunterlagen zu unterstützen. Zusätzlich wollen wir gern auf dieser Seite auf ausgewählte juristische Fachseminare, Konferenzen und Symposien aufmerksam machen, um so auch dem einen oder anderen "Newcomer" zusätzliche Aufmerksamkeit am Markt zu verschaffen.

Um Irritationen zu vermeiden, möchten wir bereits an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass Inhalt, Organisation und Durchführung der Veranstaltungen nicht in unserer Hand, sondern in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Bildungsträgers liegen.

Sozialrecht

37. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung

28.03.2025 - 29.03.2025 / Berlin / Live-Stream

Veranstalter: Deutsches Anwaltsinstitut e. V.

Überblick

Unsere Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung wird 2025 erstmals in Berlin stattfinden. Ich verhehle nicht, dass mir – wie vielen von Ihnen wahrscheinlich auch – der Abschied von Köln schwergefallen ist. Aber Sie wissen ja: Wenn sich eine Tür schließt, geht woanders eine Tür auf. Mit unseren spannenden Themen wollen wir Sie unbedingt nach Berlin locken – persönlich oder online, das entscheiden Sie.

Wir wollen Ihnen die Unterschiede zwischen sozialrechtlichen Verfahren nach der VwGO und nach dem SGG ebenso nahebringen wie die möglichen arbeits- und sozialrechtlichen Probleme bei langfristigen Leistungsminderungen. Weitere Schwerpunkte sind die Einkommensanrechnung im SGB II, ergänzt um aktuelle weitere Rechtsprechung des BSG zum Existenzsicherungsrecht. Wissen Sie, wie z. B. ein „Kooperationsplan“ funktioniert? Wir werden mit Ihnen einen Blick auf die verschiedenen Pläne im Sozialleistungsrecht werfen, verbunden mit wichtigen Hinweisen für die anwaltliche Fallbearbeitung. Von besonderer Bedeutung für die anwaltliche Tätigkeit sind ferner die aktuellen Entwicklungen im Versicherungs- und Beitragsrecht, die uns eine Richterin des 12. Senats des BSG aus erster Hand darstellen wird. Mit den Vorträgen zum Thema Hilfsmittelversorgung und zu aktuellen Fragestellungen im anwaltlichen Gebührenrecht entsprechen wir auch und immer wieder gern den an uns herangetragenen Themenwünschen.

Ich freue mich, die Tagung wieder zusammen mit Frau Dr. Petra Knorr, Richterin am Bundessozialgericht, moderieren zu dürfen, die schon bei der Themen- und Referentenauswahl wesentliche Impulse gesetzt hat.

Mit der Teilnahme an der 10-stündigen Jahresarbeitstagung sowie am 5-stündigen Fortbildungsplus am Vortag, 27. März 2025, können Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht ihre gesamte Pflichtfortbildung (15 Zeitstunden – § 15 FAO) an nur einem einzigen Termin absolvieren. Sowohl die Jahresarbeitstagung als auch das Fortbildungsplus finden als Hybrid-Veranstaltungen statt.

Ich freue mich darauf, Sie im März in Berlin oder online im Live-Stream begrüßen zu dürfen!

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Susanne Pfuhlmann-Riggert
Rechtsanwältin und Notarin a.D., Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin
– Leiterin der Jahresarbeitstagung –

Leitung | Referenten

Leitung:

Susanne Pfuhlmann-Riggert
Rechtsanwältin und Notarin a.D., Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Sozialrecht, Mediatorin

 

Referenten:

Dr. Sandra Baum
Vizepräsidentin des Sozialgerichts

Prof. Dr. Peter Becker
Vorsitzender Richter am Bundesozialgericht a. D.

Lars Brettschneider
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Dr. Dunja Barkow von Creytz
Richterin am Landessozialgericht

Barbara Geiger
Richterin am Bundessozialgericht

Dr. Stefan Schifferdecker
Richter am Landessozialgericht

Jutta Siefert
Richterin am Bundessozialgericht, Pressesprecherin

 

Mitwirkende:

Dr. Petra Knorr
Richterin am Bundessozialgericht

 

Arbeitsprogramm

Download

Das Programm als Download im PDF-Format:

37. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung

 

 

Freitag, 28. März 2025

09.00 – 09.15 Uhr

 

 

Eröffnung und Begrüßung

Susanne Pfuhlmann-Riggert
Rechtsanwältin und Notarin a.D., Fachanwältin für Sozialrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin

09.15 – 10.45 Uhr

 

 

Einkommensanrechnung im SGB II – alte und neue Fragen

Jutta Siefert
Richterin am Bundessozialgericht, Pressesprecherin

Die Vortragende wird nach kurzer Darstellung der Systematik der Bedarfsermittlung und Einkommensanrechnung im SGB II insbesondere zu den zum 01.07.2023 Gesetz gewordenen Änderungen bei der Berücksichtigung von Einkommen ausführen. Sie wird vor diesem Hintergrund aktuelle Rechtsprechung des BSG zu Fragen des zu berücksichtigenden Einkommens, der Einkommensbereinigung und der Verteilung von zu berücksichtigendem Einkommen in einer Bedarfsgemeinschaft beleuchten und analysieren. Ausführungen zu anderen aktuellen Rechtsfragen, die derzeit beim Bundessozialgericht anhängig sind, runden den Vortrag ab.

10.45 – 11.00 Uhr

 

Kaffeepause

11.00 – 12.30 Uhr

 

 

Kooperationsplan, Teilhabeplan, Hilfeplan, Versorgungsplan im Sozialleistungsrecht: Bedeutung und Auswirkungen auf die anwaltliche Praxis

Prof. Dr. Peter Becker
Vorsitzender Richter am Bundesozialgericht a.D.

Die Bedeutung und Anzahl von „Plänen“ im Sozialleistungsrecht hat in den letzten Jahren zugenommen, wie insbesondere der zum 01.07.2023 eingeführte Kooperationsplan in § 15 Abs. 2 ff. SGB II belegt (zu weiteren siehe § 19 SGB IV: Teilhabeplan, § 36 Abs. 2 SGB VIII: Hilfeplan, § 7a Abs. 1 Satz 3 ff.: Versorgungsplan). Der Vortrag will zunächst einen Überblick über die verschiedenen Pläne im Verhältnis zwischen Leistungsberechtigten und Leistungsträger geben und die Pläne in das System des Leistungsrechts einordnen. Den anschließenden Schwerpunkt bilden verfahrensrechtliche Fragen und Rechtsschutzmöglichkeiten im Zusammenhangen mit diesen Plänen, insbesondere im Hinblick auf die anwaltliche Praxis.

12.30 – 13.30 Uhr

 

Mittagspause

13.30 – 15.00 Uhr

 

 

Krankengeld, Reha oder Rente – Probleme bei langfristigen Leistungsminderungen durch Krankheit

Dr. Dunja Barkow von Creytz
Richterin am Landessozialgericht

Gerade bei Mandanten, die im Arbeitsleben mit einer Leistungsminderung oder Behinderung zurechtkommen müssen, zeigt sich  indrucksvoll die enge Verknüpfung von Arbeitsrecht und Sozialrecht. So ist es im Fall von entsprechenden tarifvertraglichen oder individualvertraglichen Regelungen durchaus möglich, dass im Gefolge eines scheinbar harmlosen Schreibens der Krankenkasse der Arbeitsplatz verloren geht, sofern nicht rechtzeitig die richtigen anwaltlichen Maßnahmen ergriffen werden. Ziel der erfahrenen Referentin ist es daher, zur Vermeidung von Haftungsfällen die aus der Praxis bekannten Vorgehensweisen der Krankenkassen und die entsprechenden rechtlichen Angriffspunkte
zu erläutern.

15.00 – 15.15 Uhr

 

Kaffeepause

15.15 – 16.45 Uhr

 

 

Besonderheiten des VwGO-Verfahrens in Abgrenzung zum SGG-Verfahren

Lars Brettschneider
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Zwar besteht seit 1954 für sozialrechtliche Streitigkeiten mit der Sozialgerichtsbarkeit ein spezieller Gerichtszweig mit eigener Verfahrensordnung (SGG), jedoch werden einige Verfahren nach wie vor von den Verwaltungsgerichten in Verfahren nach der VwGO
entschieden (z.B. BAföG oder die Zustimmung des Integrationsamtes). Sozialrechtler müssen sich also nicht nur im SGG-Verfahren sondern auch im VwGO-Verfahren auskennen. Auch wenn SGG und VwGO in weiten Teilen ähnliche, mitunter auch identische Regelungen beinhalten, so gibt es doch signifikante Unterschiede, wie z.B. im Bereich der Untätigkeitsklage oder der Stellung eines Beweisantrages. Der Vortrag will daher den Zuhörer mit diesen Besonderheiten vertraut machen, damit der Sozialrechtler nicht in eine VwGO-Falle läuft.

16.45 – 17.00 Uhr

 

Kaffeepause

17.00 – 18.30 Uhr

 

 

Update Versicherungs- und Beitragsrecht: Neueste Rechtsprechung des BSG

Barbara Geiger
Richterin am Bundessozialgericht

Die Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit ist für den Eintritt der Versicherungspflicht von zentraler Bedeutung. Die Folgen einer Fehleinschätzung sind mitunter gravierend und damit äußerst praxisrelevant. Es besteht das Risiko erheblicher Nachzahlungen und sogar strafrechtlicher Folgen. Dabei ist die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Einschätzung, ob eine Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird,
nicht immer deckungsgleich. Mit aktuellen Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Statusabgrenzung und anderen wichtigen Neuerungen im Beitragsund Mitgliedschaftsrecht befasst sich dieser Vortrag.



Samstag, 29. März 2025

9.00 – 10.30 Uhr

 

 

Aktuelle Rechtsprechung zur Hilfsmittelversorgung

Dr. Stefan Schifferdecker
Richter am Landessozialgericht

  • Mittelbarer und unmittelbarer Behinderungsausgleich – was gilt noch?
  • Nahbereich/Fernbereich
  • Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Hilfsmittelbereich
  • Einzelfälle und ihre Auswirkungen
  • Aktuelle Fallgestaltungen und Tendenzen

10.30 – 11.00 Uhr

 

Kaffeepause

11.00 – 12.30 Uhr

 

 

Aktuelles zum Gebührenrecht im Sozialrecht

Dr. Sandra Baum
Vizepräsidentin des Sozialgerichts

Der Vortrag behandelt in der Praxis immer wieder streitige Fragen zum Anfall der Einigungs- und Erledigungsgebühr und zur fiktiven Terminsgebühr. Wann fällt welcher Gebührentatbestand an? Welche Auswirkung hat die Art der prozessualen Erledigung und welchen Gestaltungsspielraum hat die Rechtsanwältin/der Rechtsanwalt? Des Weiteren wird die gebührenrechtliche Frage des Vorliegens „derselben Angelegenheit“ im Sinne des § 15 Abs. 2 RVG behandelt und das Verhältnis der PKH-Festsetzung zur Kostenfestsetzung nach § 197 SGG (Wahlrecht der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts).

 

Termin | Zeit | Ort
       

Termin

 

 

Veranstaltungsort

28. März 2025

 

29. März 2025

Berlin / Live-Stream

09.00 – 10.45 Uhr
11.00 – 12.30 Uhr
13.30 – 15.00 Uhr
15.15 – 16.45 Uhr
17.00 – 18.30 Uhr

 

09.00 – 10.30 Uhr
11.00 – 12.30 Uhr

DAI-Forum Berlin-Mitte
Voltairestraße 1
10179 Berlin
Tel. 0234 970640

Dauer: 10 Zeitstunden